Unternehmer

Die Kanzlei kann sowohl in der BRD ansässige Unternehmen als auch solche in Polen beraten und vertreten. Der Tätigkeitsbereich umfasst Fragen des allgemeinen Vertragsrechts, des Handels,- privaten Bau- sowie des Transportrechts, wozu auch die Abwicklung von Verkehrsunfallschäden (auch in Polen) zählt.

Hierbei besteht die Möglichkeit von zweisprachige Vertragsentwürfen (deutsch und polnisch), Durchführung von Vertragsverhandlungen unter Überwindung der Sprachbarrieren u.ä.

Für in Polen ansässige Unternehmen spezialisiert sich die Kanzlei auf den Forderungseinzug auf dem Gebiet der BRD. Für die in Deutschland ansässige Unternehmen kann von in Polen ansässigen Unternehmen ebenfalls von Deutschland aus der Forderungseinzug erfolgen, auch mit gerichtlicher Hilfe. In diesen Fällen handelt es sich um sog. grenzüberschreitende Tätigkeit, die nach polnischem Recht die Vertretung eines deutschen Rechtsanwalts vor Gerichten der Republik Polen ermöglicht.